top of page
Bauvorhaben in der Nähe

FAQ

Aus zahlreichen Kundengesprächen haben wir einige häufig gestellte Fragen herausgefiltert und übersichtlich für Sie zusammengestellt. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte.

  • Bei Interesse an einer unserer angebotenen Immobilien laden wir Sie gern zu einem persönlichen Beratungsgespräch auf dem Baugrundstück ein. Hierbei stellen wir ihnen umfangreich alle Details vor und gehen auf jede ihrer Fragen ein. Gern können Sie auch mehrere Beratungsgespräche in Anspruch nehmen.

    Nach einer wohlüberlegten Entscheidung, die Immobilie zu erwerben, wird ein Kaufvertragsentwurf durch unser Notariat erstellt. Daraufhin haben Sie ausreichend Zeit, den Vertragsentwurf in Ruhe zu prüfen. Nachdem Sie den Kaufvertragsentwurf zugestimmt haben und  Ihre Finanzierungsbestätigung vorliegt, vereinbaren wir einen gemeinsamen Beurkundungstermin im Notariat.

  • Es wird grundsätzlich keine Maklercourtage für unsere Projekte erhoben. Sie erwerben das Eigentum direkt von uns als Bauträger bzw. Bauherr, sodass keine zusätzlichen Kaufnebenkosten anfallen.

  • Den Kaufpreis für Ihre Wohnung entrichten Sie gemäß dem vereinbarten Zahlungsplan in Ihrem Kaufvertrag. Dieser Zahlungsplan umfasst sieben Abschlagszahlungen, die sich nach dem Baufortschritt und gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) richten. Dadurch ist gewährleistet, dass Sie nur für die erbrachten Leistungen zahlen.

  • Wir garantieren, dass unsererseits keine zusätzlichen Kosten über den Kaufpreis hinaus anfallen. Der vereinbarte Kaufpreis versteht sich als schlüsselfertige Herstellung und stellt somit einen Festpreis dar. Lediglich die Kaufnebenkosten wie z. B. Grunderwerbsteuer (ca. 6 %), Notarkosten (ca. 1,5 %) und Grundbucheintragungskosten (ca. 0,5 %) fallen zusätzlich an.

  • Wir legen großen Wert auf Transparenz während der gesamten Bauphase. Wir bieten Ihnen ein Höchstmaß an Vertrauen, indem wir Sie regelmäßig über den Fortschritt des Bauvorhabens informieren. Dies beinhaltet detaillierte Absprachen über die Umsetzung Ihrer Ausstattungswünsche, regelmäßige Updates über den Baufortschritt sowie die Möglichkeit, die Baustelle jederzeit zu besichtigen.
     

    Während der Bauphase wird ein DEKRA-Gutachter beauftragt, um den Bauprozess zusätzlich zum Bauleiter und Prüfstatiker zu begleiten. Der Gutachter überwacht den Fortschritt des Bauvorhabens und stellt sicher, dass alle Arbeiten den erforderlichen Qualitäts- und Sicherheitsstandards sowie den DIN-Normen entsprechen. Dadurch wird sichergestellt, dass der Bau durch Dritte kontinuierlich geprüft wird und etwaige Mängel frühzeitig erkannt und behoben werden.
     

    Zur zusätzlichen Sicherung der termingerechten und vollständigen Fertigstellung Ihres Bauvorhabens stellen wir Ihnen eine Vertragserfüllungsbürgschaft aus. Diese gewährleistet die vertragsgemäße und fristgerechte Erbringung aller vereinbarten Leistungen. Sollten sich Verzögerungen oder Probleme ergeben, sichert die Bürgschaft die ordnungsgemäße Ausführung des Projekts ab und schützt Ihre Interessen. Bei jedem Projekt wird darüber hinaus eine Bauwesenversicherung abgeschlossen, die während der Bauphase einen umfassenden Schutz bietet. Sie deckt unvorhersehbare Schäden ab, die durch Ereignisse wie Feuer, Sturm, Vandalismus oder Diebstahl entstehen können.

  • Nach der schlüsselfertigen Abnahme Ihrer Immobilie gewähren wir Ihnen eine Gewährleistung bis zu fünf Jahre. Sollten innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel auftreten, sorgen wir für eine schnelle und kostenfreie Behebung. Wir garantieren Ihnen somit, dass Ihr neues Zuhause in einem einwandfreien Zustand bleibt.

  • Wir bieten Ihnen ein attraktives Rundum-sorglos-Paket, bei dem wir die Verantwortung und das Risiko für das Bauvorhaben tragen. Wir übernehmen die gesamte Arbeit, sodass wir Ihnen am Ende eine bezugsfertige Immobilie übergeben – von der Planung bis zur Fertigstellung. Sie müssen sich lediglich Gedanken über Ihre Wunschausstattung und Ihr zukünftiges Mobiliar machen. Bei Bedarf übernehmen wir diese Aufgabe gern für Sie.
    In Zusammenarbeit mit Innenarchitekten können wir die gesamte Wohneinheit mit maßgefertigtem Mobiliar ausstatten. Wir haben auch noch weitere Dienstleistungen in unserem Portfolio.


    Sprechen uns hierzu an.

  • Gerne können Sie Ihr neues Zuhause nach Ihren individuellen Wünschen gestalten. Wir legen großen Wert auf Individualität und Exklusivität. Dank unserer Partnerunternehmen bieten wir Ihnen eine breite Auswahl an Produkten führender Hersteller. So haben Sie die Möglichkeit, Ihre Vorstellungen zu verwirklichen und Ihrer Kreativität freien Lauf zu lassen. Darunter zählen u.a. folgende Möglichkeiten zur kostenfreien Mitgestaltung:

    o Bodenbeläge

    o Sanitärausstattungen

    o Elektroplanung

    o Anpassung der Grundrisse

    Sollte darüber hinaus Bedarf an der weiteren Mitgestaltung des Ausstattungsstandards bestehen, sind wir selbstverständlich offen für Ihre individuellen Ideen und Sonderwünsche, sofern diese technisch umsetzbar sind. Hierfür stellen wir Ihnen unseren Sonderwünschekatalog zur Verfügung, der Ihnen zusätzliche exklusive Ausstattungsmöglichkeiten bietet.

  • Während der Bauphase besteht selbstverständlich die Möglichkeit, nach Terminvereinbarung Ihre Immobilie zusammen mit der Bauleitung zu besichtigen. Der Zugang ist nur mit entsprechenden Sicherheitsschuhen und einem Helm gestattet.

  • Nach Fertigstellung des Bauprojekts vereinbaren wir einen Termin für eine gemeinsame Begehung. Im Anschluss werden etwaige Mängel sowie die Zählerstände in einem Abnahmeprotokoll festgehalten. Sollten nach der Begehung noch Mängel oder Restarbeiten erforderlich sein, werden diese umgehend erledigt. Nach erfolgreicher Beseitigung aller Mängel und Restarbeiten sowie einer abschließenden Begehung erfolgt die Übergabe der Schlüssel für Ihre Immobilie. Damit geht die Immobilie in Ihren Besitz über. Nach der Übergabe können die von Ihnen beauftragten Küchenbauer bzw. Umzugsunternehmen mit Ihren Arbeiten beginnen.

  • Eine Eigentümergemeinschaft besteht aus allen Wohnungseigentümern eines Objekts und kümmert sich um die gemeinsamen Belange, wie die Instandhaltung und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Entscheidungen über gemeinschaftliches Eigentum, beispielsweise das Treppenhaus oder die Heizungsanlage, werden gemeinsam getroffen und die Kosten anteilig getragen. Die Rechte und Pflichten der Eigentümergemeinschaft sind im Wohnungseigentumsgesetz festgelegt. Die spezifischen Eigentumsverhältnisse und Sondernutzungsrechte sind in der Teilungserklärung definiert. Eigentümergemeinschaften müssen eine Hausverwaltung haben, die organisatorische Aufgaben übernimmt. Zusätzlich kann ein Verwaltungsbeirat eingesetzt werden, um die Verwaltung zu unterstützen und zu Kontrollieren.

  • Die einzelnen Bestandteile des Hausgeldes setzen sich aus zwei Kostenpositionen zusammen. Einerseits sind dies die umlagefähigen Betriebskosten, also die Kosten, die im Falle einer Vermietung auch auf den Mieter umgelegt werden können. Zu den umlagefähigen Betriebskosten zählen u.a.:

    • Müllgebühren

    • Hausstrom

    • Wasser- und Abwasserkosten

    • Wohngebäudeversicherung

    • Heizkosten

    • Kosten für Hausmeister

    • Treppenhausreinigung

    • Winterdienst

    Andererseits beinhaltet das Hausgeld Kosten, die nicht auf den Mieter umgelegt werden können. Diese werden als nicht umlagefähige Kosten bezeichnet. Dennoch müssen diese Kosten vom Wohnungseigentümer bezahlt werden. Zu den nicht umlagefähigen Kosten zählen u.a.:

    • Verwaltungskosten

    • Instandhaltungsrücklage

  • Energieeffizienzhäuser überzeugen mit einem geringen CO2-Ausstoß. Im Vergleich zu herkömmlichen Gebäuden verbrauchen sie deutlich weniger Energie, wodurch sich die Betriebskosten und die Umweltbelastung reduziert. Die KfW-Bank fördert den Kauf von energieeffizienten Wohneinheiten mit attraktiven Anreizen und finanziellen Unterstützungen.

bottom of page